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Viele Menschen engagieren sich derzeit in Leinfelden-Echterdingen und helfen Flüchtlingen, die zu uns kommen. Die wenigsten denken dabei an Begriffe wie „Versicherungsschutz“. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung weist in ihrer neuen Ausgabe der Zeitschrift „Arbeit & Gesundheit“ (Ausgabe 6/2015) darauf hin, dass ein Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung besteht, wenn dieser Einsatz im Auftrag der Kommune durchgeführt wird. Daher sollten sich ehrenamtliche Helfer bei der jeweiligen Kommune melden. Natürlich deckt die eigene Krankenkasse mögliche Unfälle, die durch private Aktivitäten bei der Hilfstätigkeit passieren könnten ab, doch die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherungen gehen über die Krankenkassenleistungen hinaus.
Der Versicherungsschutz der Hilfe im „Auftrag“ der Kommune, Stadt oder Gemeinde erstreckt sich auf die ehrenamtliche Tätigkeit als solche aber auch „… auf den Weg dorthin und von dort wieder zurück nach Hause. Bei einem Unfall übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für die Heilbehandlung und Rehabilitation und zahlt gegebenenfalls eine Rente“ (DGUV, Arbeit & Gesundheit, 06/2015, Berlin). Im Schadensfall ist die Kommune zu informieren, die die Meldung dann an die Unfallversicherung weiterleitet. Es ist also wichtig, dass sich auch in LE jede Helferin und jeder Helfer bei der Stadt registrieren lässt.
Ich bin froh, dass sich so viele Menschen Tag für Tag hier vor Ort und natürlich auch in ganz Deutschland engagieren, und die dieser schwierigen Situation ein menschliches Gesicht geben.
Jörg Pauly, Ortsvereinsvorsitzender der SPD Leinfelden-Echterdingen