SPD Leinfelden-Echterdingen

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PM Schulessen

Veröffentlicht am 21.07.2009 in Pressemitteilungen

Schulessen : Was kann getan werden, um die Umsatzsteuerpflicht zu vermeiden?

Der Bundesfinanzhof, das oberste deutsche Finanzgericht, hat kürzlich in einem Grundsatzurteil entschieden, dass das Mittagessen an Schulen auch dann umsatzsteuerpflichtig ist, wenn diese Leistung von privaten Elternvereinen im Ehrenamt erbracht wird.
Diese Entscheidung ist nicht nachvollziehbar und realitätsfremd. Wir wollen nicht, dass aufgrund der Steuerpflicht das Essen teurer wird und die Kochmütter und –väter durch steuerbürokratische Anforderungen belastet werden. Nach wie vor steigt die Anzahl der ausgegebenen Essen durch die Kochelternvereine der Immanuel-Kant-Schulen und des Philipp-Matthäus-Hahn-Gymnasiums an. Aktuell geben beide Vereine durchschnittlich 180 Essen aus, an manchen Tagen bis zu 300 Essen.
Vor kurzem hatten wir über die Initiative unseres Landtagsabgeordneten Dr. Nils Schmid in dieser Sache informiert. In der Antwort auf die entsprechende Landtagsanfrage von Dr. Schmid schlagen Kultus- und Finanzministerium nun vor, dass Elternvereine ihre Satzung so ändern, dass darin auch ein Erziehungs- und Bildungsauftrag festgeschrieben wird, dadurch würde dann die Umsatzsteuerpflicht entfallen. Zudem wird in den Ministerien geprüft, ob ein Beitritt das Dachverbands der Mensavereine zum Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband auch den Verzicht auf eine Besteuerung zum Ergebnis hätte. Etliche Detailfragen werden allerdings derzeit noch geprüft. Die SPD-Landtagsfraktion und die SPD Leinfelden-Echterdingen unterstützen alle Vorgehensweisen, die ohne großen Aufwand für die ehrenamtlich tätigen Elternvereine dazu führen, dass Umsatzsteuer auf das Schulessen nicht erhoben und dadurch das Schulessen nicht verteuert wird. Wir halten Sie weiter auf dem Laufenden.
Barbara Sinner-Bartels, SPD-Fraktion