SPD Leinfelden-Echterdingen

Füreinander. Miteinander. Für Leinfelden-Echterdingen.

Geschichte des Moscheebaus in L.-E.

Veröffentlicht am 20.07.2018 in Presseecho

Seit vielen Jahrzehnten gibt es in Echterdingen einen Gebetsraum für Muslime. Dieser Gebetsraum in einer ehemaligen Arbeiterunterkunft ist seit langem in einem schlechten Zustand und abrissreif. Der Bau an der Dieselstraße in Echterdingen wurde nicht genehmigt, da dort eine kirchliche Nutzung nicht möglich sei. Viele werden sich noch daran erinnern, dass dann nach Schließung des ehemaligen Gasthauses „Rössle“ in Unteraichen dieses Gebäude umgebaut und als Moschee genutzt werden sollte. Aus unterschiedlichen Gründen wurde diese Planung nicht weiter verfolgt. Auch weil die Stadt und der damalige Gemeinderat den Neubau eines Gebetshauses befürworteten und dafür ein Gelände dem Verein für Kultur, Bildung und Integration (VKBI) an der S-Bahn-Haltestelle Oberaichen im dortigen Gewerbegebiet auf Erbpacht zur Verfügung stellten. Aus finanziellen Gründen und nach einigen Jahren der Planung, vielen Umplanungen, die auch dem Wunsch der Bevölkerung entsprochen haben, wurde mit dem Bau dann im Jahre 2017 begonnen.

Dann folgten einige Monate Stillstand, verursacht durch Abweichungen vom Plan und Mängeln in der Statik. Jetzt ist das Untergeschoss fertig, die ersten Wände des Erdgeschosses stehen. Wie fast überall zu beobachten sind die Baufortschritte zäh. Das liegt daran, dass Kapazitäten im Baugewerbe nicht vorhanden sind, da gerade Hochkonjunktur herrscht und Bauarbeiter und Handwerker alle Hände voll zu tun haben und auch bei privaten Aufträgen häufig lange auf den Handwerker gewartet werden muss, wenn überhaupt einer Zeit hat. Die Stadt als Bauherr hat ja selbst genügend Erfahrung gesammelt, wie schleppend manches Vorhaben vorangeht.

Der damals mit der Stadt vereinbarte Vertrag sieht vor, dass der erste Bauabschnitt (Moschee) bis 31.Oktober 2018 fertig gestellt sein muss. Andernfalls kann die Kommune das sogenannte Heimfallrecht aussprechen. Das würde bedeuten, dass das Grundstück dann wieder an die Stadt zurückfällt, und die bislang gebauten Abschnitte müssten auf Kosten des VKBI zurückgebaut werden. Bislang wurden rund 1,5 Mio € verbaut, finanziert durch private Spenden oder Darlehen. Die SPD-Fraktion ist der Meinung, dass die Ausübung dieses Rechts eine unzumutbare Härte bedeuten würde und spricht sich deshalb für eine Verlängerung der Fertigstellungsfrist aus. Es ist nicht gerechtfertigt und wäre unverhältnismäßig, einen für so viel Geld errichteten Rohbau zu zerstören und mit ihm die Hoffnung vieler Mitbürger auf ein würdiges Gebetshaus. Notwendig halten wir einen offenen Dialog mit den Beteiligten, weil wir auch wissen wollen, welche Alternativen sich die kritisch eingestellten Entscheidungsträger in Verwaltung und Gemeinderat denn vorstellen.

Erich Klauser für die SPD-Fraktion