SPD Leinfelden-Echterdingen

Füreinander. Miteinander. Für Leinfelden-Echterdingen.

Zum Thema Fluglärm: SPD-Antrag vom September 2023 wird voraussichtlich im März 2024 beraten

Veröffentlicht am 14.02.2024 in Presseecho

Bereits im vergangenen September hatte die SPD-Fraktion wieder einmal das Thema Fluglärm aufgegriffen. Zwar lag im 1. Halbjahr 2023 das Passagieraufkommen am Flughafen deutlich höher als im entsprechenden Vorjahreszeitraum,  aber immer noch spürbar niedriger als vor der Corona-Pandemie. Dessen ungeachtet haben uns etliche Beschwerden über stark gestiegenen Fluglärm aus dem Echterdinger Süden erreicht. Zudem wurde uns berichtet, dass etliche Flugzeuge die vorgesehenen Flugrouten nicht einhalten und sehr viel früher nach Norden oder Süden abbiegen, mit der Folge, dass das einzelne Lärmereignis „länger“ anhält, weil die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner den Lärm von mehreren Seiten hören.

Schließlich wird vermutet, dass mehr Flugzeuge nach Westen über die Weidacher Höhe starten. Wir hatten deshalb die Verwaltung dringend um einen Bericht des Lärmschutzbeauftragten für den Flughafen Stuttgart gebeten, um die relevanten Daten aus erster Hand zu erfahren. Zudem hatten wir die angeregt, künftig auf Seite 2 des Amtsblatts, bei den wichtigen Telefonnummern, Notdiensten und dem Müllkalender auch die Kontaktdaten des Lärmschutzbeauftragten regelmäßig zu veröffentlichen, damit die Bürgerschaft problemlos ihre Beschwerden adressieren kann. Mehrfach haben wir die Erledigung unseres Antrags angemahnt. In der letzten Sitzung des Gemeinderats haben wir dann  auf erneute Nachfrage erfahren, dass das Thema für die März-Sitzung in diesem Jahr vorgesehen ist. Immerhin! Wir bleiben dran!

 

Überprüfung des Lärmaktionsplans Flughafen Stuttgart liegt bis 26. März 2024 zur Stellungnahme aus

Am vergangenen Samstag (10.2.2024) war der Presse zu entnehmen, dass der Lärmaktionsplan Flughafen derzeit vom Regierungspräsidium Stuttgart überprüft wird und nun die Öffentlichkeit, also auch die Bürgerinnen und Bürger, in das Verfahren eingebunden werden. Der Entwurf des Lärmaktionsplans wird vom 12.2. bis zum 12.3.2024 öffentlich ausgelegt. Bis zum 26. März 2024 gibt es die Gelegenheit zur schriftlichen oder elektronischen Stellungnahme. Die Überprüfung dieses Lärmaktionsplans findet regelmäßig alle fünf Jahre statt und beruht, wie auf der Homepage des Regierungspräsidiums nachzulesen ist, auf der Lärmkartierung von 2022. Auf der Homepage der Stadt haben wir den Entwurf dieses Lärmaktionsplans bisher leider noch nicht gefunden. Wir werden uns darum kümmern, dass er dort eingesehen werden kann. Barbara Sinner-Bartels für die SPD-Fraktion